Einführung eines öffentlichen Klubregisters für parlamentarische Klubs
abgestimmt am
24.05.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 einen neuen § 5b hinzu, der ein öffentliches, im Internet verfügbares Klubregister vorsieht. Die Klubs müssen dem Präsidenten des Nationalrates die nötigen Informationen liefern, und das Register tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII24.05.2023
Gesetz
Politische Partei
Schwerpunkte
Ein neuer § 5b wird eingeführt, der den Präsidenten des Nationalrates verpflichtet, ein öffentliches Klubregister zu führen.
Der neue § 5b tritt mit dem 1. Juni 2023 in Kraft, wie in Absatz 5 von § 6 festgelegt.
Die Klubs müssen dem Präsidenten die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit das Register vollständig ist.
Das Klubregister muss in geeigneter Weise im Internet veröffentlicht werden, sodass es für die Öffentlichkeit leicht zugänglich ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.