Zusammenfassung
Der Antrag 3240/A ändert das Beamten‑Krank‑ und Unfallversicherungsgesetz: Er führt neue Regeln zur Berechnung von Krankengeld und Rehabilitationsgeld ein und korrigiert einen Verweis in § 153.einfache Mehrheit XXVII 02.03.2023
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Ein neues Verfahren zur Berechnung von Krankengeld und Rehabilitationsgeld wird eingeführt: ein Dreißigstel der um ein Sechstel erhöhten Beitragsgrundlage des letzten Monats mit vollem Entgeltanspruch.
- Für freie Dienstnehmer*innen wird die Bemessungsgrundlage aus dem Durchschnitt der letzten drei Beitragszeiträume ermittelt; fehlt dieser, gilt der laufende Beitragszeitraum.
- Erfolgt die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach Ende der Wiedereingliederungsteilzeit, wird das Krankengeld aus der Summe des anteilig zustehenden Entgelts nach § 13a AVRAG und dem Wiedereingliederungsgeld nach § 143d ASVG berechnet.
- Kommt kein sofortiger Fall nach der Wiedereingliederungsteilzeit, bleibt die aktuelle Beitragsgrundlage maßgeblich, bis ein voller Beitragsmonat erreicht ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.