Aufhebung der Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung
abgestimmt am
29.03.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung der prozentualen Staffelung bei der ersten Pensionsanpassung, weil sie zu lebenslangen Rentenverlusten führt. Er will die Regelung rückwirkend zum 01.01.2022 aufheben und die Sonderregelung für 2023 entfernen, sodass alle neuen Pensionist*innen die volle Inflationsanpassung erhalten.
einfache MehrheitXXVII29.03.2023
Entschließung
Parlamentsdebatte
Altersversorgungssystem
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die aktuelle Aliquotierung reduziert die Inflationsanpassung für neue Pensionist*innen je nach Monat ihres Rentenbeginns, von 100 % im Januar bis 0 % im November/Dezember.
Durch die Staffelung entsteht ein lebenslanger Rentenverlust, weil die geringere Anpassung jedes Jahr wiederholt wird.
Der Antrag fordert, die Aliquotierung rückwirkend zum 1. Januar 2022 aufzuheben und die Sonderregelung für 2023 zu entfernen, sodass alle Betroffenen die volle Inflationsanpassung erhalten.
Die Maßnahme würde etwa 100 000 neue Pensionist*innen pro Jahr betreffen; bei einem durchschnittlichen Jahresverlust von rund 900 €, entstehen geschätzte Mehrkosten von ca. 90 Millionen € jährlich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.