Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept zur Digitalisierung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen zu erstellen, das ein zentrales Register und QR‑Codes beinhaltet, um Missbrauch zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII25.05.2023
Entschließung
Informatik
Straßenverkehr
Mensch mit Behinderung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Seit 2014 ist das Sozialministerium für die Ausstellung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen zuständig; die rechtliche Grundlage bildet § 29b der Straßenverkehrsordnung.
Bisher kommt es immer wieder zu Missbrauch, weil verstorbene oder ungültige Ausweise weiterverwendet werden.
Der Antrag schlägt vor, ein zentrales Register zu schaffen und die Parkausweise mit QR‑Codes auszustatten, um die Gültigkeit schnell prüfen zu können.
Die Bundesregierung soll ein Konzept erarbeiten und dem Nationalrat vorlegen; das Vorhaben wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.