Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will den bestehenden Reparaturbonus, der bis zu 50 % der Kosten für die Reparatur von E‑Geräten deckt, auf Fahrräder ohne elektrischen Antrieb ausdehnen, um Familien und Geringverdiener*innen zu entlasten und Müll zu reduzieren.einfache Mehrheit XXVII 09.05.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Reparaturbonus für elektrische Geräte besteht seit April 2022 und deckt bis zu 50 % der Reparaturkosten.
- Bisher ist der Bonus nur für E‑Geräte und E‑Bikes vorgesehen; konventionelle Fahrräder sind ausgeschlossen.
- Der Antrag will die Bonus‑Liste um Fahrräder ohne elektrischen Antrieb erweitern, um Familien und Geringverdiener*innen zu entlasten.
- Durch die Ausweitung sollen mehr Fahrräder länger genutzt werden, was Müll reduziert und die Umwelt schont.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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