Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die Befristung des 3‑jährigen Tilgungsplans für Verbraucher*innen bis zum 16.07.2026 zu entfernen, um eine dauerhafte Gleichbehandlung aller Schuldner*innen zu gewährleisten.einfache Mehrheit XXVII 09.05.2023
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Der aktuelle § 199 der Insolvenzordnung erlaubt Verbraucher*innen nur bis zum 16.07.2026 die 3‑jährige Entschuldungsoption.
- Die Befristung widerspricht der EU‑Richtlinie, die eine Gleichbehandlung aller Schuldner*innen fordert.
- Frauen sind besonders von einer späteren Verlängerung betroffen, weil sie häufiger als Verbraucher*innen und nicht als Unternehmer*innen gelten.
- Ein unbegrenzter 3‑jähriger Tilgungsplan würde die Belastung von Schuldner*innen reduzieren und könnte das Wirtschaftswachstum fördern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.