Erweiterung der Spionage‑Strafnorm auf ausländische Staaten und internationale Organisationen

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert § 256 StGB, sodass Spionage nicht nur zum Nachteil Österreichs, sondern auch zum Nachteil fremder Staaten und internationaler Organisationen strafbar wird.
einfache Mehrheit XXVII 30.11.2023
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Antrag erweitert § 256 StGB um die Strafbarkeit von Spionage zum Nachteil fremder Staaten und internationaler Organisationen.
  • Die neue Regelung sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren für das Einrichten, Betreiben oder Unterstützen eines geheimen Nachrichtendienstes vor.
  • Ziel ist, Österreich als Sitz vieler internationaler Organisationen (UNO, IAEA, OPEC, OSZE) besser vor ausländischer Spionage zu schützen.
  • Der Antrag soll ohne erste Lesung dem Justizausschuss zugewiesen werden.
Relevante Medienberichte
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