Erweiterte Transparenz‑ und Berichtspflichten für Werbe‑ und Förderaufträge
abgestimmt am
27.04.2023
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Transparenzpflichten für Werbeaufträge und Förderungen, führt Schwellenwerte für die Veröffentlichung von Sujets, Kampagnenberichten und Wirkungsanalysen ein und stellt zusätzliche Haushaltsmittel für die KommAustria bereit.
2/3 MehrheitXXVII27.04.2023
Gesetz
Presse
Hörfunk
Exekutive
Fernsehen
Verfassung
Schwerpunkte
Erweiterung der Bekanntgabepflicht: Alle entgeltlichen Werbeleistungen – unabhängig vom Medientyp – müssen Name, Inhaber und Höhe des Entgelts öffentlich gemacht werden.
Schwellenwert‑Regelungen: Bei einem Entgelt von über 10 000 € pro Halbjahr müssen die Sujets (Inhalt, Bild‑/Tonfolge) über die Web‑Schnittstelle veröffentlicht werden.
Ab 150 000 € Entgelt muss ein detaillierter Kampagnenbericht auf der eigenen Website bereitgestellt werden; ab 1 000 000 € ist zusätzlich eine Wirkungsanalyse innerhalb von sechs Monaten zu veröffentlichen.
Meldeintervall wird von quartalsweise auf halbjährlich umgestellt; die Meldung muss spätestens vier Wochen nach Halbjahresende über das Web‑Interface an die KommAustria erfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.