Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung eines bundesweiten Corona‑Wiedergutmachungsfonds von mindestens 250 Millionen Euro, um Schäden aus der Pandemie zu kompensieren und betroffenen Personen finanzielle Unterstützung zu bieten.einfache Mehrheit XXVII 11.04.2024
Entschließung
Gesundheit
junger Mensch
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bund soll einen Corona‑Wiedergutmachungsfonds von mindestens 250 Millionen Euro einrichten, der über zwei Jahre läuft.
- Der Fonds finanziert Beratungen, medizinische Betreuung von Impf‑Beeinträchtigten, psychologische Behandlung, notwendige Therapien und Mehrkosten für Heimunterricht.
- Kinder‑ und Jugendhilfe wie Nachhilfegutscheine oder Freizeitangebote können ebenfalls aus dem Fonds bezahlt werden.
- Bundesländer, die bereits eigene Fonds haben (z. B. Niederösterreich), können ihre tatsächlich entstandenen Kosten vom Bund zurückerstattet bekommen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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