Zusammenfassung
Das VKI‑Finanzierungsgesetz 2020 gewährt dem Verein für Konsumenteninformation jährlich 4,75 Millionen Euro für Verbraucher‑Schutzmaßnahmen wie Aufklärung, Abmahnungen und Verbandsklagen. Die Auszahlung erfolgt über den Minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und wird an die Entwicklung der Mindestgehälter angepasst.einfache Mehrheit XXVII 20.10.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Bund stellt dem VKI jährlich 4,75 Millionen Euro für Verbraucher‑Schutzmaßnahmen bereit.
- Finanzierte Maßnahmen umfassen Verbraucherinformation, Abmahnungen, Verbandsklagen (§§ 28 und 28a KSchG) und die Durchführung von Musterprozessen.
- Der Betrag wird jährlich an das arithmetische Mittel der Mindestgehälter der Verwendungsgruppe IV in Handwerk, Dienstleistung und Metall angepasst.
- Verträge zwischen Bund und VKI müssen das Kostendeckungsprinzip einhalten, Kontrollen enthalten und bei nicht erbrachten Leistungen Rückzahlungen vorsehen.
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Relevante Medienberichte
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