Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass alle zehn österreichischen Wirtschaftskammern die Bezüge ihrer Präsidien offenlegen, um Transparenz zu schaffen und mögliche Missbrauchsfälle bei Gehaltserhöhungen zu verhindern.einfache Mehrheit XXVII 28.04.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer (WKO) ist laut Gesetz für die Festlegung von Aufwands- und Funktionsentschädigungen zuständig.
- Die Geschäftsordnung der Wirtschaftskammer (GO) überträgt die Entscheidung über Vergütungen an das jeweilige Kammerpräsidium, was zu Interessenkonflikten führen kann.
- Das Ministerium lässt in seiner Antwort den Hinweis weg, dass die Vergütungsregelungen im Rahmen des Beschlusses des erweiterten Präsidiums erfolgen müssen.
- Der Antrag fordert eine gesetzliche Verpflichtung für alle zehn Wirtschaftskammern, die Bezüge ihrer Präsidien öffentlich offenzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.