Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat einen Kriterienkatalog vorzulegen, der regelt, wann gemeinnützige Bauvereinigungen Objektverkäufe durchführen dürfen. Dabei sollen Preisangemessenheit und weitere zwingende Versagungsgründe berücksichtigt werden.einfache Mehrheit XXVII 12.12.2023
Entschließung
Baupolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat einen klaren Kriterienkatalog für genehmigungspflichtige Objektverkäufe durch gemeinnützige Bauvereinigungen vorzulegen.
- Ein Objektverkauf darf nur zugelassen werden, wenn der Veräußerungspreis nach § 23 WGG als angemessen beurteilt wird.
- Zusätzlich zu der Preisprüfung sollen weitere zwingende Versagungsgründe aus Abs. 1 lit. d i.V.m. Abs. 2 lit. c des § 10a WGG berücksichtigt werden.
- Anleger‑ und Vorsorgewohnungen sollen nicht zum steuerprivilegierten Segment der gemeinnützigen Bauvereinigungen gehören; gleichzeitig muss die Handlungsfähigkeit gewerblicher Tochterunternehmen gesichert bleiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.