Anpassung des Heimopfergesetzes zum Schutz von Rentner:innen
abgestimmt am
28.02.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesnovelle, damit die Heimopferrente nicht als Einkommen oder Vermögen bei Sozialhilfe‑ und Unterhaltsberechnungen angerechnet wird.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Entschließung
Opferhilfe
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Das aktuelle Heimopfergesetz schützt die Rente vor Pfändung, aber es definiert sie nicht eindeutig als nicht‑anrechenbares Einkommen für Sozialhilfe und Unterhalt.
Gerichtsurteile (VwGH, OGH) haben entschieden, dass die Heimopferrente bei der Vermögens‑ und Einkommensanrechnung für Mindestsicherung und Unterhalt berücksichtigt werden kann.
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, eine Gesetzesnovelle zu erarbeiten, die klarstellt, dass die Heimopferrente nicht als Einkommen für Sozialhilfe‑ und Unterhaltsberechnungen gilt.
Der Antrag wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen, damit dort über die Ausgestaltung der Gesetzesänderung beraten wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.