Maulkorb‑Erlass im ORF – Verstoß gegen das ORF‑Gesetz
abgestimmt am
05.07.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag wirft dem ORF‑Chef und der FM4‑Chefin vor, mit einem internen Gag‑Befehl die Berichterstattung über die geplante ORF‑Novelle zu unterbinden. Er fordert, dass die Regulierungsbehörde prüft, ob damit das ORF‑Gesetz verletzt wurde, und verlangt ein sofortiges Ende des Verbots.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Ein interner Gag‑Befehl soll die Berichterstattung über die geplante ORF‑Novelle verhindern.
Der Erlass verletzt die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit der Journalisten (§ 32) und die Pflicht zur umfassenden Information der Bevölkerung (§ 4).
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung die Regulierungsbehörde bittet, eine Verletzung des ORF‑Gesetzes festzustellen und das Verbot zu beenden.
Ein möglicher Verstoß könnte als Verwaltungsübertretung geahndet werden, mit einer Geldstrafe bis zu 58 000 €.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.