Erweiterung der Mautpflicht auf nicht‑bundesweite Straßen
abgestimmt am
15.12.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Bundesstraßen‑Mautgesetz um einen neuen Absatz, der den Landeshauptleuten erlaubt, bestimmte Nicht‑Bundesstraßen mit einer fahrleistungs‑ und zeitabhängigen Maut zu belegen, um Umgehungsverkehre zu verhindern. Die Umsetzung soll durch das Bundesministerium für Verkehr über die ASFINAG erfolgen.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Der Landeshauptmann kann für bestimmte Nicht‑Bundesstraßen eine fahrleistungs‑ und zeitabhängige Maut per Verordnung festlegen.
Ziel der neuen Regelung ist es, Maut‑Umgehungsverkehre zu verhindern und dadurch Einnahmeausfälle der ASFINAG zu kompensieren.
Die Umsetzung der Bemautung wird vom Bundesminister für Verkehr an die ASFINAG delegiert.
Die Entscheidung über die konkrete Anwendung liegt ausschließlich beim jeweiligen Bundesland, sodass keine Eingriffe in Länderkompetenzen stattfinden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.