Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Geschäftsordnungsgesetz, um das Interpellationsrecht zu stärken: Er führt eine zweimonatige Frist für schriftliche Antworten ein, begrenzt Redezeiten auf zehn Minuten und erlaubt fünf Abgeordneten, Debatten über die Beantwortung von Anfragen zu verlangen.2/3 Mehrheit XXVII 25.05.2023
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Eine neue Regelung legt fest, dass Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates, den Präsidenten des Rechnungshofes oder die Bundesregierung schriftlich beantwortet werden müssen.
- Stellungnahmen des Präsidenten des Nationalrates, des Rechnungshofes oder von Regierungsmitgliedern dürfen höchstens zehn Minuten dauern.
- Der Befragte muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich antworten.
- Fünf Abgeordnete können vor dem Tagesordnungseintritt verlangen, dass über die schriftliche Beantwortung einer Anfrage eine Debatte nach den §§ 57a und 57b stattfindet.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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