Stärkung des Interpellationsrechts im Nationalrat

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Geschäftsordnungsgesetz, um das Interpellationsrecht zu stärken: Er führt eine zweimonatige Frist für schriftliche Antworten ein, begrenzt Redezeiten auf zehn Minuten und erlaubt fünf Abgeordneten, Debatten über die Beantwortung von Anfragen zu verlangen.
2/3 Mehrheit XXVII 25.05.2023
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Eine neue Regelung legt fest, dass Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates, den Präsidenten des Rechnungshofes oder die Bundesregierung schriftlich beantwortet werden müssen.
  • Stellungnahmen des Präsidenten des Nationalrates, des Rechnungshofes oder von Regierungsmitgliedern dürfen höchstens zehn Minuten dauern.
  • Der Befragte muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich antworten.
  • Fünf Abgeordnete können vor dem Tagesordnungseintritt verlangen, dass über die schriftliche Beantwortung einer Anfrage eine Debatte nach den §§ 57a und 57b stattfindet.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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