Leistungsorientierte Lehrlingsentschädigung für Absolventen der Pflegelehre
abgestimmt am
06.07.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Mindestvergütung von 900 € brutto im ersten und 2.000 € brutto im letzten Lehrjahr für Absolventen der neu eingeführten Pflegelehre festlegt und diese Absolventen bei zukünftigen Pflegeprämien berücksichtigt.
einfache MehrheitXXVII06.07.2023
Entschließung
Arbeitsrecht
Care-Ökonomie
junger Mensch
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Festlegung einer gesetzlichen Mindestlehrlingsentschädigung von 900 € brutto im ersten und 2.000 € brutto im letzten Lehrjahr für Absolventen der Pflegelehre.
Einbindung der Pflegelehre in das Berufsausbildungsgesetz, sodass die neue duale Ausbildung zum Abschluss Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz führen kann.
Berücksichtigung der Absolventen der Pflegelehre bei zukünftigen Pflegeprämien des Bundes und der Länder.
Gewährleistung der berufsrechtlichen Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Qualifikationen im Pflegebereich, um flexible Bildungswege zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.