Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine gesetzliche Mindest‑Lehrlingsentschädigung von 900 € im ersten und 2 000 € im letzten Lehrjahr für Absolvent*innen der neuen Pflegelehre sowie deren Einbindung in zukünftige Pflegeprämien.einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Entschließung
Arbeitsrecht
junger Mensch
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
In Kraft ab 24.05.2023
- Festlegung einer Mindest‑Lehrlingsentschädigung von 900 € brutto im ersten und 2 000 € brutto im letzten Lehrjahr für Absolvent*innen der Pflegelehre.
- Einbindung der Pflegelehre in das bestehende Ausbildungssystem, sodass die Abschlüsse Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz nach Erfüllung der Schulpflicht erlangt werden können.
- Berücksichtigung der Absolvent*innen der Pflegelehre bei zukünftigen Pflegeprämien des Bundes und der Länder.
- Anpassung von Schulorganisations‑ und Pflichtschulerhaltungs‑Gesetzen, um die neue duale Ausbildung zu ermöglichen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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