Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Tiertransportgesetz 2007, indem er für Verstöße gegen § 21 Mindeststrafen von 200 €, 350 € bzw. 500 € einführt und die Strafrahmen bei Vorsatz und Fahrlässigkeit erweitert. Außerdem entfällt § 21 Abs. 4.einfache Mehrheit XXVII 26.06.2024
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Einführung von Mindeststrafen: Für die meisten Verstoß‑Kategorien wird eine Untergrenze von 200 €, 350 € bzw. 500 € festgelegt, je nach Schwere des Verstoßes.
- Erweiterung des Strafrahmens bei Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bei vorsätzlichen Verstößen beträgt die Geldstrafe 400 € bis 4 360 €, bei fahrlässigen 150 € bis 1 450 €.
- Streichung von § 21 Abs. 4, der bisherige Bestimmungen enthielt, die nun nicht mehr benötigt werden.
- Ziel der Änderungen: Durch klare Mindeststrafen soll die Prävention von Tierleid im Transport gestärkt und die Einhaltung der Vorgaben verbessert werden.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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