Umsatzsteuerbefreiung für Balkon‑PV‑Anlagen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine komplette Umsatzsteuerbefreiung für Balkon‑PV‑Anlagen bis 800 W, um deren Verbreitung zu fördern und die aktuelle, als ungerecht empfundene Förderpraxis zu verbessern.
einfache Mehrheit XXVII 21.06.2023
Entschließung
Steuerwesen
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Fördermechanismus (Förder‑Calls) führt dazu, dass viele Anträge leer ausgehen und die Investitionen in PV‑Anlagen behindert werden.
  • Balkonkraftwerke (≤ 800 W) erhalten derzeit keine Förderung, obwohl sie einfach zu installieren und für Haushalte attraktiv sind.
  • Eine vollständige Umsatzsteuerbefreiung würde die Anschaffungskosten um bis zu 230 € pro Anlage senken und die Amortisationszeit deutlich verkürzen.
  • Die Maßnahme orientiert sich an der EU‑Richtlinie 2022/542, die bereits in Deutschland umgesetzt wurde, sodass keine rechtlichen Hürden bestehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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