Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Maßnahmenpaket gegen Zwangsheirat, das die Abschaffung der Ausnahmebestimmung für Eheschließungen unter 18 Jahren, verpflichtende Aufklärungskurse und Schulungen von Lehr‑ und Grenzpersonal beinhaltet.einfache Mehrheit XXVII 21.06.2023
Entschließung
Frau
Strafrecht
Personenstand
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Die Ausnahmebestimmung § 1 Abs. 2 des Ehegesetzes soll abgeschafft werden, sodass Eheschließungen erst ab dem 18. Lebensjahr zulässig sind.
- Ein Maßnahmenpaket soll von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium erarbeitet werden, das neben der Gesetzesänderung weitere Präventions‑ und Unterstützungsmaßnahmen enthält.
- Aufklärungskurse zu Zwangsheirat werden verpflichtend in die Werte‑ und Orientierungskurse integriert und müssen spätestens drei Monate nach Beginn des Asylverfahrens besucht werden.
- Lehrpersonal wird evaluiert, weitergebildet und mit klaren Meldeverfahren ausgestattet, um Anzeichen von Zwangsheirat frühzeitig zu erkennen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.