Begleitmaßnahmen für Entlassene aus dem Maßnahmenvollzug
abgestimmt am
07.07.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, ab dem 01.09.2023 begleitende Betreuungs‑ und Unterstützungsmaßnahmen für Personen bereitzustellen, die aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden, um deren Reintegration zu sichern und Rückfälle zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII07.07.2023
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Durch das Maßnahmenvollzuganpassungsgesetz 2022 treten ab dem 01.09.2023 neue Voraussetzungen für die Unterbringung nach § 21 StGB in Kraft.
Der neue Absatz 13 zu § 63 JGG verankert die Änderungen, sodass Personen, die nicht mehr die Voraussetzungen für eine Unterbringung erfüllen, entlassen werden müssen.
Die Entlassung betrifft vor allem junge Erwachsene, die wegen schwerer psychischer Störungen zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig waren und deshalb bislang im Maßnahmenvollzug waren.
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung zusammen mit anderen öffentlichen Stellen ein Begleit‑ und Betreuungsprogramm aufbaut (z. B. Wohnplätze, medizinische Nachsorge, Bewährungshilfe).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.