Verlängerung der Befristung des Genehmigungsgesetzes für Sanktionen bis 31. Dezember 2025
abgestimmt am
07.07.2023
Zusammenfassung
Der Nationalrat verlängert die Befristung des Bundesgesetzes über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionen im öffentlichen Auftragswesen bis zum 31. Dezember 2025, um die Rechtslage während der anhaltenden EU‑Sanktionen gegen Russland zu sichern.
2/3 MehrheitXXVII07.07.2023
Gesetz
Verfassung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Befristung des Gesetzes wird von 31. Dezember 2023 auf 31. Dezember 2025 verlängert.
Die neuen Ablaufdaten gelten für alle drei Absätze des § 3, also für die Kernregelungen zur Genehmigung von Sanktionen im öffentlichen Auftragswesen.
Die Änderung tritt mit der Kundmachung in Kraft; das genaue Datum ist im Gesetzblatt vermerkt.
Verträge, die bereits vor dem alten Ablaufdatum genehmigt wurden, bleiben auch nach dem 31. Dezember 2025 gültig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.