Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – Aufhebung der Regionalbeirat‑Voraussetzung
abgestimmt am
05.07.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 3415/A ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz, indem er die einstimmige Zustimmung des Regionalbeirats abschafft und neue Gründe sowie Personengruppen für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen einführt.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Regionalbeirat muss nicht mehr einhellig zustimmen; die Entscheidung liegt wieder beim AMS‑Leiter.
Eine Beschäftigungsbewilligung kann erteilt werden, wenn die Anstellung aus besonders wichtigen Gründen nötig ist – etwa zum Erhalt von Arbeitsplätzen oder zur Besetzung eines Mangelberufs.
Schüler und Studierende (inkl. EU‑Studenten im Mobilitätsprogramm) erhalten eine Bewilligung, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.
Betriebsentsandte – also Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden – können ebenfalls eine Bewilligung erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.