Begrenzung von Hotelneubauten – Obergrenze von 60 Zimmern/120 Betten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Bundesförderungen für neue Beherbergungsbetriebe nur noch bei maximal 60 Zimmern bzw. 120 Betten gewährt werden und große Investoren‑Projekte ohne klaren touristischen Nutzen von Förderungen ausgeschlossen werden. Zusätzlich soll eine Studie den tatsächlichen Bedarf an zusätzlichen Betten prüfen.
einfache Mehrheit XXVII 11.04.2024
Entschließung
Tourismus
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Bundesförderungen für neue Beherbergungsbetriebe sollen künftig nur noch bei maximal 60 Zimmern bzw. 120 Betten gewährt werden.
  • Große Investoren‑Modelle (z. B. Apartments, Chalets) erhalten keine Förderungen, wenn sie nicht eindeutig dem Tourismus dienen.
  • Die Bundesregierung soll eine Studie beauftragen, die den landesweiten Bedarf an zusätzlichen Betten in Relation zur Ganzjahresauslastung prüft.
  • Ziel ist, bestehende kleine Beherbergungsbetriebe zu schützen und eine Überkapazität von Hotelbetten zu verhindern.
Relevante Medienberichte
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