Erweiterte Transparenz‑ und Informationspflichten im Strommarkt
abgestimmt am
05.07.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das ElWOG 2010 um neue Melde‑ und Informationspflichten: Lieferanten müssen Preis‑ und Produktdaten an die Regulierungsbehörde melden, Kunden erhalten jährlich Informationen über Wechselmöglichkeiten und mögliche günstigere Standardprodukte, Teilbeträge werden verbrauchs‑ und rabattabhängig berechnet, und bei Verstößen drohen Geldbußen.
2/3 MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Stromhändler und sonstige Lieferanten müssen unverzüglich aktuelle Preis‑ und Produktdaten zu ihren Standardprodukten an die Regulierungsbehörde melden, damit sie im Tarifkalkulator veröffentlicht werden.
Kunden erhalten einmal jährlich ein persönliches Informationsschreiben oder eine elektronische Mitteilung, die sie über die Möglichkeit eines Anbieterwechsels und den Tarifkalkulator informiert.
Lieferanten müssen Kunden mindestens vier Wochen vor Ablauf einer vertraglichen Bindungsfrist informieren und, falls ein günstigeres Standardprodukt verfügbar ist, dieses aktiv anbieten.
Teilbeträge für Netznutzung und Energielieferung werden auf Basis des Letztjahresverbrauchs berechnet, halbjährlich anpassbar, und Rabatte (einmalig oder wiederkehrend) werden berücksichtigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.