Bundeszuwendung von 14 Mio. € für den Verein Licht ins Dunkel
abgestimmt am
14.06.2023
Zusammenfassung
Das Licht‑ins‑Dunkel‑Zuwendungsgesetz bewilligt dem gleichnamigen Verein im Jahr 2023 eine einmalige Bundeszuwendung von 14 431 349,32 Euro für Projekte zugunsten von Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung. Der Verein muss dafür eine Verpflichtungserklärung abgeben, jährlich eine Wirtschaftsprüfer‑Bestätigung vorlegen und dem Bund Auskunft über personenbezogene Daten geben; bei missbräuchlicher Verwendung sind die Mittel zurückzuzahlen.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Gesetz
Sozialpolitik
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Verein erhält im Jahr 2023 eine einmalige Bundeszuwendung von 14 431 349,32 Euro zur Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung.
Die Auszahlung ist an die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung gebunden, in der der Verein zusichert, die Mittel ausschließlich für den festgelegten Zweck zu verwenden.
Vor Erhalt der Mittel muss der Verein jährlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres eine Bestätigung einer Wirtschaftsprüferin bzw. eines Wirtschaftsprüfers über die zweckgemäße Verwendung vorlegen; der Bund kann jederzeit weitere Prüfungen anordnen.
Bei widmungswidriger Verwendung oder bei Auflösung des Vereins sind die erhaltenen Mittel (bzw. nicht genutzte Restmittel) an den Bund zurückzuzahlen, verzinst mit 3 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.