Der Entschließungsantrag fordert einen Mietenstopp bis 2026, eine Begrenzung der Mietindexierung auf 2 %, die Ausweitung des Mietrechtsgesetzes auf energetisch schwache Gebäude, ein Verbot befristeter Mietverhältnisse von institutionellen Vermietern sowie zusätzliche Förderungen und steuerliche Anreize für leistbares Wohnen.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Entschließung
Finanzwesen
Steuerwesen
Wohnungspolitik
Geld- und Kreditwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Ein Mietenstopp: Die Erhöhung von Richtwert‑ und Kategoriemieten wird bis einschließlich 2026 ausgesetzt.
Die Indexierung aller Mieten wird auf maximal 2 % pro Jahr begrenzt, was dem Inflationsziel der EZB entspricht.
Der Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes wird auf Gebäude mit schlechter energetischer Bilanz ausgeweitet, um Sanierungsanreize zu schaffen.
Befristete Mietverhältnisse von gewerblichen bzw. institutionellen Vermietern werden verboten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.