Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Zulassungsnachfrist für das Wintersemester (31. Oktober) anzupassen, weil viele Schülerinnen und Schüler ihre Abschlusszeugnisse erst nach den Herbstferien erhalten und dadurch zu spät für die Universitätszulassung sind. Er schlägt vor, die Termine von Matura, Berufsreife‑ und Studienberechtigungsprüfungen zu koordinieren und die Möglichkeit zu verlängern, im Rahmen eines außerordentlichen Studiums anrechenbare Prüfungen abzulegen.einfache Mehrheit XXVII 27.06.2023
Entschließung
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die aktuelle Nachfrist für die Universitätszulassung endet am 31. Oktober (Wintersemester) bzw. am 31. März (Sommersemester) und führt dazu, dass viele Absolvent*innen ihre Zeugnisse zu spät erhalten.
- Der Antrag schlägt vor, die Formulierung im Universitätsgesetz zu ändern, sodass Prüfungen, die im laufenden Semester abgelegt werden, noch für die Zulassung berücksichtigt werden können.
- Es wird gefordert, die Termine von Matura, Berufsreife‑ und Studienberechtigungsprüfungen so zu koordinieren, dass die Abschlusszeugnisse vor Ablauf der Nachfrist ausgestellt werden.
- Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, soll in Abstimmung mit Universitäten und Bildungsdirektionen die genannten Verbesserungen umsetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.