Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, sich in der EU für eine strengere Herkunftskennzeichnung von Honigmischungen einzusetzen, damit Verbraucher:innen klare Informationen über den Anteil und die Herkunft des Honigs erhalten und österreichische Imker wettbewerbsfähiger bleiben.einfache Mehrheit XXVII 28.06.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Derzeit müssen Mischhonige nur allgemein als „Mischung von Honig aus EU‑ und Nicht‑EU‑Ländern“ gekennzeichnet werden, ohne Angabe des genauen Anteils.
- Ein großer Teil des in die EU importierten Honigs (ca. 46 %) steht laut einem Bericht der Europäischen Kommission unter Verdacht, mit Zuckersirup gestreckt zu sein.
- Der Antrag fordert, dass künftig die genauen Prozentanteile und Herkunftsländer von Honigmischungen deutlich lesbar auf dem Etikett angegeben werden müssen.
- Die Bundesregierung soll sich auf EU‑Ebene dafür einsetzen, dass eine entsprechende Regelung eingeführt wird, um Verbraucher:innen zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Imker zu stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.