Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass gemeinnützig errichtete Wohnungen, die über Sofortkauf oder Kaufoption veräußert werden, künftig dauerhaft zum staatlich festgelegten Richtwert‑Mietzins ohne Zuschläge vermietet werden müssen, um die preisliche Entlastung für Mieter zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 12.12.2023
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Die aktuelle WGG‑Novelle von 2022 hat bereits klargestellt, dass beim Sofortkauf die Mietzinsbildung frei ist.
- Der Antrag will, dass künftig alle im Rahmen von Sofortkauf oder Kaufoption veräußerten gemeinnützigen Wohnungen dauerhaft zum Richtwert‑Mietzins ohne Zuschläge vermietet werden müssen.
- Durch die Bindung an den Richtwert soll die preisdämpfende Wirkung des gemeinnützigen Wohnbaus verstärkt und die Entstehung von teuren Anlegerwohnungen verhindert werden.
- Gemeinnützige Bauvereinigungen behalten ihre betriebswirtschaftliche Flexibilität, weil sie weiterhin gewerbliche Tochtergesellschaften gründen dürfen.
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Relevante Medienberichte
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