Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Asylsuchende und Schutzberechtigte nur Sachleistungen erhalten, verpflichtende gemeinnützige Arbeit leisten und bei Erwerbstätigkeit eine Sondersteuer von 10 % zahlen sollen. Ziel ist die Reduktion der Sozialausgaben und die Begrenzung von Zuwanderung in den Sozialstaat.einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Entschließung
Flüchtling
Steuerwesen
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Asylwerber*innen, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollen nur Sachleistungen (Grundversorgung) erhalten, bis ihr Verfahren abgeschlossen ist.
- Arbeitsfähige Personen aus diesen Gruppen sollen verpflichtend gemeinnützige Arbeit ohne Entgelt leisten, um Kosten zu senken und Integration zu fördern.
- Die Grundversorgung endet, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte nach einer positiven Arbeitsmarktprüfung des AMS in den ersten Arbeitsmarkt eintreten; für Asylwerber*innen ist ein Arbeitsmarkteintritt grundsätzlich ausgeschlossen.
- Beschäftigte Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die nach der AMS‑Prüfung eine Arbeit aufnehmen, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von 10 % ihres Einkommens zahlen, bis ein festgelegter Prozentsatz der durchschnittlichen Asyl‑ und Integrationskosten erreicht ist.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.