Zuwanderungsstopp und Beschränkung der Sozialleistungen für Asylsuchende

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Asylsuchende und Schutzberechtigte nur Sachleistungen erhalten, verpflichtende gemeinnützige Arbeit leisten und bei Erwerbstätigkeit eine Sondersteuer von 10 % zahlen sollen. Ziel ist die Reduktion der Sozialausgaben und die Begrenzung von Zuwanderung in den Sozialstaat.
einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Entschließung
Flüchtling
Steuerwesen
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Asylwerber*innen, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollen nur Sachleistungen (Grundversorgung) erhalten, bis ihr Verfahren abgeschlossen ist.
  • Arbeitsfähige Personen aus diesen Gruppen sollen verpflichtend gemeinnützige Arbeit ohne Entgelt leisten, um Kosten zu senken und Integration zu fördern.
  • Die Grundversorgung endet, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte nach einer positiven Arbeitsmarktprüfung des AMS in den ersten Arbeitsmarkt eintreten; für Asylwerber*innen ist ein Arbeitsmarkteintritt grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Beschäftigte Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die nach der AMS‑Prüfung eine Arbeit aufnehmen, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von 10 % ihres Einkommens zahlen, bis ein festgelegter Prozentsatz der durchschnittlichen Asyl‑ und Integrationskosten erreicht ist.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.