Einführung des Elektronischen Eltern‑Kind‑Passes (eEKP)
abgestimmt am
06.07.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz führt einen elektronischen Eltern‑Kind‑Pass (eEKP) ein, legt ein Untersuchungsprogramm für Schwangere und Kinder fest, regelt die Finanzierung und definiert Rechte und Pflichten von Schwangeren, Obsorgeberechtigten, Ärzten und Behörden.
einfache MehrheitXXVII06.07.2023
Gesetz
Ausweis
Familie
Gesundheit
Informatik
soziale Sicherheit
namentliche Abstimmung
Familienleistungsausgleich
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz schafft das elektronische Eltern‑Kind‑Pass‑Gesetz (EKPG) und definiert ein Eltern‑Kind‑Pass‑Untersuchungsprogramm für Schwangere und Kinder bis zum 62. Lebensmonat.
Der Bundesminister für Gesundheit legt per Verordnung den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchungen und Hebammenberatungen fest; weitere Beratungsleistungen können ergänzt werden.
Die Kosten für die Untersuchungen werden zu zwei Dritteln vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und zu einem Drittel von den Krankenkassen getragen; bei nicht versicherten Personen übernimmt der Fonds die gesamten Kosten.
Der eEKP dokumentiert alle relevanten Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer usw.) von Schwangeren und Kindern; besondere Befunde aus der Schwangerschaft werden nach der Geburt ebenfalls im Kind‑eEKP übernommen, ohne Rückschlüsse auf die Mutter zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.