Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um Schutz vor Diskriminierung wegen Religion, Weltanschauung, Alter und sexueller Orientierung in Bereichen wie Wohnungsmarkt, Sozialschutz, Bildung und Werbung.einfache Mehrheit XXVII 28.06.2023
Gesetz
Frau
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich von § 30 wird auf die Bereiche Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen und Bildung ausgeweitet.
- Diskriminierung wegen Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung ist künftig in allen genannten Bereichen verboten.
- Indirekte Diskriminierung wird definiert: neutrale Regeln dürfen nur gelten, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgen und verhältnismäßig sind.
- Ausnahmen von der Diskriminierungsverbotsregelung sind zulässig, wenn ein rechtmäßiges Ziel besteht und die Mittel angemessen und erforderlich sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.