Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Rechtsberatung im Asylverfahren aus der Bundesagentur für Betreuungs‑ und Unterstützungsleistungen (BBU) herausgelöst wird, weil die enge Verflechtung mit dem Innenministerium die Unabhängigkeit gefährdet.einfache Mehrheit XXVII 27.02.2020
Entschließung
Flüchtling
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Der Innenminister ist alleiniger Gesellschafter der BBU und kann über die Ausübung von Gesellschafterrechten entscheiden.
- Die Geschäftsführung der BBU wird vom Innenminister nach dem Stellenbesetzungsgesetz bestellt, wodurch die Unabhängigkeit der Rechtsberatung gefährdet ist.
- Die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder der BBU wird vom Innenminister ernannt, was den Einfluss des Ministeriums auf die Agentur verstärkt.
- Die Rechtsberatung der BBU umfasst Verfahren vor dem BFA und dem BVwG, wobei beide Behörden dem Innenministerium unterstehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.