Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Gleichbehandlungsgesetz um Schutz vor Diskriminierung wegen Religion, Weltanschauung, Alter und sexueller Orientierung und führt neue Regelungen zu Werbung, Wohnraumanzeigen und Ausnahmen ein.einfache Mehrheit XXVII 05.06.2024
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Schutz vor Diskriminierung wird auf die Merkmale Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion/Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung ausgeweitet.
- Diskriminierung wird definiert als Benachteiligung beim Zugang zu Gütern, Dienstleistungen, Sozialschutz, Vergünstigungen und Bildung, sowohl direkt als auch mittelbar.
- Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn scheinbar neutrale Regeln bestimmte Gruppen unverhältnismäßig benachteiligen, sofern kein legitimes Ziel besteht.
- Ausnahmen erlauben Ungleichbehandlung, wenn sie objektiv, angemessen und durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt ist (z. B. religiöse Vorgaben, Altersgrenzen, Versicherungsprämien).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.