Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Mieter*innen bei befristeten Mietverträgen einmalig bis zu drei Monate zusätzliche Räumungszeit erhalten können, wenn beide Parteien schriftlich zustimmen. Ziel ist mehr Flexibilität für Mieter*innen und geringeres Risiko von Leerstand für Vermieter*innen.einfache Mehrheit XXVII 02.03.2021
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Mieter*innen können einmalig eine maximale Nachfrist von drei Monaten für die Wohnungsräumung beantragen, wenn ihr befristeter Mietvertrag ausläuft.
- Die Nachfrist muss schriftlich zwischen Mieter*in und Vermieter*in vereinbart werden und einen klaren Endtermin enthalten.
- Für Mieter*innen bedeutet die Regelung mehr Flexibilität bei der Wohnungssuche und verhindert, dass sie unter Zeitdruck in eine unpassende Unterkunft einziehen müssen.
- Vermieter*innen profitieren von weiterlaufenden Mieteinnahmen, haben mehr Zeit, einen geeigneten Nachmieter zu finden, und reduzieren das Risiko von Leerstand.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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