Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die gesetzlichen Aufklärungspflichten für Bürgende zu erweitern, damit alle Lebensgefährt:innen über ihre Kreditrisiken informiert werden und eine Bedenkzeit erhalten.einfache Mehrheit XXVII 04.10.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Derzeit muss der Gläubiger den Bürgen nur über die wirtschaftliche Lage des Schuldners informieren (§ 25c KSchG).
- Die aktuelle Aufklärungspflicht nach § 25a KSchG gilt nur für Ehe‑ bzw. geschiedene Ehepartner:innen, nicht für andere Lebensgemeinschaften.
- Frauen sind überproportional häufig Bürgende und geraten dadurch häufiger in Überschuldung (8,7 % der Frauen vs. 2,3 % der Männer).
- Der Antrag schlägt vor, die Aufklärungspflicht auf alle Lebensgefährt:innen auszuweiten und eine gesetzliche Überlegungsfrist für Bürgschaften einzuführen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.