Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine rückwirkende und künftig vierteljährliche Anpassung der Freibeträge für behinderte Steuerpflichtige an den Verbraucherpreisindex, weil die bisherigen Beträge seit 2022 stark an Kaufkraft verloren haben.einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Entschließung
Preis
Wirtschaft
Steuerwesen
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Derzeit erhalten behinderte Steuerpflichtige je nach Grad der Behinderung feste jährliche Freibeträge, die seit Juli 2022 durch die Inflation stark an Kaufkraft verloren haben.
- Für die Geltendmachung des Fahrzeug‑Freibetrags muss die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nachgewiesen werden, etwa durch einen Behindertenpass oder einen Befreiungsbescheid.
- Der Antrag verlangt, dass alle bestehenden Freibeträge (Jahres‑, Monats‑ und Fahrzeug‑Freibeträge) rückwirkend zum 1. Juli 2022 an die seitdem gestiegenen Verbraucherpreisindex‑Werte angepasst werden.
- Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Freibeträge vierteljährlich an die jeweils aktuelle Verbraucherpreisindex‑Entwicklung angepasst werden, um zukünftige Kaufkraftverluste zu vermeiden.
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Relevante Medienberichte
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