Zusammenfassung
Das Zeitverwendungserhebungsgesetz (ZVEG) führt ab 2024 alle drei Jahre eine repräsentative Befragung von bis zu 15 000 Haushalten durch, um Daten zur Nutzung von Zeit – etwa für Arbeit, Hausarbeit, Pflege und Freizeit – zu erheben. Die Ergebnisse sollen der Statistik Austria helfen, Gleichstellungs‑ und Sozialpolitische Maßnahmen zu planen.einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Gesetz
Statistik
Schwerpunkte
- Ab 2024 wird eine regelmäßige, repräsentative Befragung von bis zu 15 000 Haushalten zur Zeitnutzung durchgeführt.
- Die Teilnahme ist freiwillig, Minderjährige benötigen die Einwilligung ihrer Sorgeberechtigten und Haushalte erhalten eine Aufwandsentschädigung, die nicht als Einkommen gilt.
- Statistik Austria bereitet die Daten auf und berichtet dem Nationalrat alle drei Jahre bis zum 30. Juni, um daraus Maßnahmen zur Reduktion von Benachteiligungen von Frauen abzuleiten.
- Erfasst werden u.a. Aktivitäten, Zeitwünsche, Kinderbetreuung, freiwilliges Engagement, Pflegeleistungen, Kontakte zu nicht im Haushalt lebenden Kindern, Zeitempfinden und Gesundheitszustand.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.