Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf streicht die Tarifposten 1‑11 und 18‑22 im § 33 des Gebührengesetzes 1957, wodurch zahlreiche Rechtsgeschäftsgebühren entfallen. Ziel ist, den Zugang zum Recht zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.einfache Mehrheit XXVII 27.02.2020
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Die Tarifposten 1‑11 und 18‑22 im § 33 des Gebührengesetzes werden ersatzlos gestrichen, wodurch die entsprechenden Rechtsgeschäftsgebühren entfallen.
- Ziel ist, finanzielle Hürden für Bürger*innen und Unternehmen beim Abschluss von Verträgen, Vergleichen und anderen Rechtsgeschäften zu reduzieren.
- Durch die Abschaffung wird die Rechtssicherheit gestärkt, weil weniger schriftliche Vereinbarungen aus Kostengründen vermieden werden.
- Die erwarteten Einsparungen für die Bevölkerung betragen mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr, während der Staat Einnahmen von etwa 142 Mio € (davon 45 Mio € aus der Wettgebühr) verliert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.