Ermächtigung des Finanzministers für Zuschüsse an die Ukraine (bis 100 Mio. €)
abgestimmt am
20.09.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz einen neuen § 2f hinzu, der den Bundesminister für Finanzen ermächtigt, in Abstimmung mit anderen EU‑Staaten bis zu 100 Millionen Euro an die Ukraine als Zuschüsse zu gewähren. Die Zahlungen dürfen nur im Rahmen von EU‑Maßnahmen nach Art. 212 AEUV erfolgen.
einfache MehrheitXXVII20.09.2023
Gesetz
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, in Abstimmung mit anderen EU‑Staaten bis zu 100 Millionen Euro an die Ukraine als Zuschüsse zu gewähren.
Die Zuschüsse dürfen nur im Zusammenhang mit EU‑Maßnahmen nach Art. 212 AEUV erfolgen.
Der neue § 2f wird nach dem bestehenden § 2e in das ZaBiStaG eingefügt.
Die geschätzten österreichischen Kosten belaufen sich auf rund 78,2 Millionen Euro, basierend auf einem Anteil von 2,79 % am EU‑Budget.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.