Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine flächendeckende Prüfung unzulässiger Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherungen, um betroffenen Kund:innen Rückerstattungen zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Der Oberste Gerichtshof hat bereits 2007/2008 entschieden, dass manche Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherungen unzulässig sind.
- Betroffene Versicherungsnehmer:innen können durch die unzulässigen Klauseln mehrere tausend Euro zu viel bezahlt haben.
- Der VKI hat eine Sammelintervention gestartet, die derzeit nur sechs Versicherer und den Zeitraum 1997‑2006 abdeckt.
- Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit der Arbeiterkammer und dem VKI eine umfassende Prüfung aller Lebensversicherungen auf unzulässige Kostenabzugsklauseln durchzuführen.
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