Erhöhung des Umweltanteils aus Mautgeldern auf 3 % (ASFINAG‑Gesetz)
abgestimmt am
19.10.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht den Anteil der aus Mautgebühren für Umweltmaßnahmen von 1 % auf 3 % und verpflichtet die ASFINAG, ab dem 1. Jänner 2024 jährlich einen Bericht über die Mittelverwendung zu erstatten.
einfache MehrheitXXVII19.10.2023
Gesetz
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
Der Begriff „Straßenverkehr“ wird um die Formulierung „sowie im System für elektronische Frachtbeförderungsinformationen“ erweitert.
Ab dem 1. Jänner 2024 darf die ASFINAG jährlich höchstens 3 % der Netto‑Benützungsentgelte, die im Vorjahr auf den genannten Bundesstraßenstrecken eingezogen wurden, für Umweltmaßnahmen an die Bundesländer weitergeben.
Bis zum 30. April 2025 und danach jährlich muss die ASFINAG einen Bericht über die Verwendung der Mittel an das Finanz‑ und Klimaministerium übermitteln; die Bundesländer müssen dafür die erforderlichen Daten bereitstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.