Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Grundrecht auf Anonymität im öffentlichen Raum und ein Verbot anlassloser Gesichtserkennung durch Sicherheitsbehörden. Ausnahmen sind nur für verhältnismäßige Strafverfolgungsmaßnahmen vorgesehen.einfache Mehrheit XXVII 08.04.2021
Entschließung
Informatik
Menschenrechte
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zum Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum vorlegen.
- Anlasslose Anwendung von Gesichtserkennungssoftware und deren Verknüpfung mit Videoüberwachung soll verboten werden.
- Ausnahmen gelten nur für klar definierte, verhältnismäßige Strafverfolgungsmaßnahmen.
- Der Antrag wird dem Ausschuss für Menschenrechte zugewiesen, um die Grundrechte zu prüfen.
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