Zusammenfassung
Der Antrag will für das Jahr 2024 die Erhöhung von sehr hohen Betriebs‑Pensionen (Luxuspensionen) auf einen Fixbetrag von maximal 585 € pro Monat begrenzen, um übermäßige Steigerungen zu verhindern.einfache Mehrheit XXVII 13.09.2023
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2024
- Der gesetzliche Anpassungsfaktor für die Pensionsanpassung 2024 beträgt 9,7 % und gilt ab dem 1. Januar 2024.
- Private Betriebs‑Pensionszusagen sind von der gesetzlichen Erhöhung nicht betroffen und könnten sogar stärker steigen.
- Luxuspensionen ab 10.000 € sollen nicht um 9,7 % erhöht werden; stattdessen wird ein Fixbetrag von maximal 585 € pro Monat festgelegt.
- Der Fixbetrag orientiert sich an 9,7 % der ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage (5.850 €), die bereits in früheren Anpassungsjahren als Deckelung genutzt wurde.
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Relevante Medienberichte
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