Deckelung der Pensionsanpassung für Luxuspensionen 2024

Zusammenfassung

Der Antrag will für das Jahr 2024 die Erhöhung von sehr hohen Betriebs‑Pensionen (Luxuspensionen) auf einen Fixbetrag von maximal 585 € pro Monat begrenzen, um übermäßige Steigerungen zu verhindern.
einfache Mehrheit XXVII 13.09.2023
Entschließung
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2024
  • Der gesetzliche Anpassungsfaktor für die Pensionsanpassung 2024 beträgt 9,7 % und gilt ab dem 1. Januar 2024.
  • Private Betriebs‑Pensionszusagen sind von der gesetzlichen Erhöhung nicht betroffen und könnten sogar stärker steigen.
  • Luxuspensionen ab 10.000 € sollen nicht um 9,7 % erhöht werden; stattdessen wird ein Fixbetrag von maximal 585 € pro Monat festgelegt.
  • Der Fixbetrag orientiert sich an 9,7 % der ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage (5.850 €), die bereits in früheren Anpassungsjahren als Deckelung genutzt wurde.

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