Schutzklausel für Pensionsaufwertung bei hoher Inflation
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das APG um eine Schutzklausel, die bei hoher Inflation die Aufwertung der Pensionsguthaben an den höheren Anpassungsfaktor bindet und ab dem 1. Januar 2024 gilt.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Gesetz
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Der Entwurf fügt in § 12 Abs. 3 Z 2 einen neuen Satz ein, der die Aufwertung der Gesamtgutschrift des dritt‑ und zweitvorangegangenen Jahres an den höheren Anpassungsfaktor bindet.
Die neue Regelung gilt für alle Pensionen, deren Stichtag nach dem 31.12.2023 liegt – also ab dem 1. Januar 2024.
Durch die Schutzklausel sollen inflationsbedingte Kaufkraftverluste von rund 170 Mio € (2024) und 120 Mio € (2025) vermieden werden, was jedoch zu zusätzlichen Staatsausgaben von insgesamt etwa 290 Mio € führt.
Die Schutzklausel greift nur in Zeiten stark steigender Inflation; bei stabiler Inflationsrate bleibt die bisherige Aufwertungszahl maßgeblich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.