Verfassungsänderung zum uneingeschränkten Bargeldgebrauch

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt das Staatsgrundgesetz und garantiert, dass Bargeld in Österreich nicht eingeschränkt werden darf. Er verpflichtet den Staat, eine barrierefreie Versorgung mit Bargeld sicherzustellen, und verlangt von Händlern die Annahme von Bargeld, sofern keine besonderen Umstände etwas anderes erfordern.
2/3 Mehrheit XXVII 03.10.2023
Gesetz
Verfassung
Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Bargeld (Banknoten und Scheidemünzen) darf in Österreich keinerlei Einschränkungen unterworfen werden – weder im Zahlungsverkehr noch als Vermögensform.
  • Der Staat muss sicherstellen, dass jeder österreichische Staatsbürger jederzeit barrierefrei mit Bargeld versorgt werden kann.
  • Im Waren‑ und Dienstleistungsverkehr ist die Annahme von Bargeld grundsätzlich verpflichtend, sofern die Art des Geschäfts nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise erfordert.
  • Die Regelung soll insbesondere vulnerable Gruppen (z. B. ältere Menschen, Personen ohne Bankkonto) vor Ausgrenzung schützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern.

Eingebracht von

Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.