Bundesgesetz zur Finanzierung einer Gebührenbremse für Wasser, Abwasser und Müll
abgestimmt am
20.09.2023
Zusammenfassung
Der Bund stellt 2023 einen einmaligen Zuschuss von 150 Millionen Euro bereit, damit die Länder im Jahr 2024 die Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll in den Gemeinden senken können. Die Mittel werden nach Bevölkerungszahl verteilt, die Länder legen Richtlinien fest und berichten bis Ende 2024 über die Verwendung.
einfache MehrheitXXVII20.09.2023
Gesetz
Gliedstaat
Steuerwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss von 150 Millionen Euro, der für die Senkung von Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll im Jahr 2024 verwendet werden soll.
Die Aufteilung der Mittel erfolgt nach der Bevölkerungszahl der Länder; die Länder (außer Wien) legen in Richtlinien fest, wie die einzelnen Gemeinden ihren Anteil erhalten und veröffentlichen die reduzierten Gebühren online.
Die Länder müssen bis zum 31. Dezember 2024 dem Bundesministerium für Finanzen berichten, wie die Mittel verwendet wurden; diese Berichte werden auf der Website des BMF veröffentlicht.
Die Vollziehung des Gesetzes liegt beim Bundesminister für Finanzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.