Mietenstopp, Mietpreisdeckel und Ausbau des sozialen Wohnraums
abgestimmt am
15.12.2023
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen sofortigen Mietenstopp, das Einfrieren aller Mieten bis Ende 2025 und ab 2026 eine neue Indexierung nach dem EZB‑Leitzins mit einer Obergrenze von 2 % p.a. Zusätzlich sollen soziale Wohnprojekte gefördert, ein Universalmietrecht eingeführt und Leerstandsabgaben ermöglicht werden.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Entschließung
Preis
Finanzwesen
Wohnungspolitik
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Rücknahme der automatischen Indexierung von Richtwert‑ und Kategoriemieten, die seit April 2023 bzw. Juli 2023 gelten.
Einführung eines vollständigen Mietstopps – alle Mieten (inklusive preisungebundener und Gewerbemieten) werden bis zum 31.12.2025 eingefroren.
Ab 2026 erfolgt die Mietindexierung nicht mehr nach dem Verbraucherpreisindex, sondern orientiert sich am EZB‑Leitzins mit einer maximalen jährlichen Steigerung von 2 %.
Einführung eines einheitlichen, transparenten Universalmietrechts mit klar definierten Zu‑ und Abschlägen, das unabhängig vom Baujahr des Gebäudes gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.